Ausbildungsinhalte
1. Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht wird nach dem gleichen Stoffplan erteilt, der auch für das 1. Ausbildungsjahr im Friseurberuf gilt. In den Fächern mit erhöhter Stundenzahl wird der Unterrichtsstoff vertieft behandelt.
2. Praktische Grundausbildung (Berufspraktische Kompetenz)
Die praktische Grundausbildung erfolgt in drei modernen, mit allen erforderlichen Geräten und Werkzeugen ausgestatteten Salons. Sie wird von erfahrenen, pädagogisch geschulten Technischen Lehrern durchgeführt und umfasst folgende Arbeiten:
- Handgelegte Wasserwelle
- Fönwelle für moderne Fönwellfrisuren
- Einlegetechniken und Frisieren einfacher Tagesfrisuren
- Dauerwellen
- Arbeitstechniken beim Damen- und Herrenhaarschnitt
- Hand- und Nagelpflege, Nageldesign
- Kosmetik
- Farbverändernde Haarbehandlungen
- Haararbeiten
- Pflege von Werkzeug und Geräten
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
3. Betriebstag
Zur Ergänzung und Vertiefung der fachpraktischen Ausbildung absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum in geeigneten Betrieben (1 Tag/Woche). Zum Schuljahresbeginn sollten die Schüler/innen eine geeignete Praktikumsstelle vorweisen können.
Stundentafel
Pflichtbereich |
Std./Woche
|
Religionslehre |
1 h |
Deutsch |
1 h |
Gemeinschaftskunde |
1 h |
Wirtschaftskompetenz
|
1 h |
Berufsfachliche Kompetenz einschließlich Projektkompetenz |
8 h |
Berufspraktische Kompetenz * |
18 h |
Wahlpflichtbereich
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Stützunterricht |
1 h |
Ergänzende Fächer z.B. Berufsbezogenes Englisch |
1 h |
Summe |
32 h |
* Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufspraktischen Kompetenz sollen die Schülerinnen und Schüler ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum in geeigneten Betrieben absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, bis zum Schuljahresbeginn eine Praktikumstelle zu finden (Umfang 1 Tag/Woche).