Inhalt
Offizieller Prüfungslehrgang für Otto-Motoren, Diesel-PKW und Diesel-LKW. Gesetzlich vorgeschrieben für alle AU-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.
Erstschulung bzw. Wiederholungsschulung
Zielgruppe: Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen; insbesondere Neues seit der letzten Schulung
1.1 Vorschriften und Richtlinien
1.2 AU-Durchführungs- und Verfahrensrichtlinie
1.3 Darstellung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
1.4 Fahrzeugidentifizierung
1.5 Dokumentation
1.6 Qualitätssicherung - Technik der Fahrzeuge; insbesondere neuere Entwicklungen
2.1 Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
2.2 Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
2.3 Systeme der Abgasnachbehandlung
2.4 On-Board-Diagnose-Systeme
2.5 Alternative Antriebskonzepte - Praktisches Können und Erfahrungsaustausch
3.1 Durchführung einer AU
3.2 Einsatz und Handhabung des Abgasmessgerätes und des OBD-Auslesegerätes - Abschlussprüfung
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen. Der Lehrgang findet in Kooperation mit der TAK, der Kfz-Innung RNO und der Zentralgewerbeschule Buchen statt und endet mit einem Abschlusstest.
Termine
Kurs | Datum | Uhrzeit | Veranstaltung |
2025 | |||
104 (Kombikurs) | Donnerstag, 13.03.2025 | 08:00 | Otto (Müller) |
Freitag, 14.03.2025 | 08:00 | Diesel (Hollerbach) | |
105 (Kombikurs) | Montag, 20.10.2025 | 08:00 | Otto (Müller) |
Dienstag, 21.10.2025 | 08:00 | Diesel (Hollerbach) |
Gebühren und Förderung
Gebühren
Die aktuelle Gebühren für die AU-Lehrgänge finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
Preise_für_AU_Lehrgänge_ab_01_09_2023.pdf
Sollte ein Termin von Seiten eines Teilnehmers abgesagt werden, erhebt die Innung eine Stornierungsgebühr. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Stornierungsgebühr an.
Förderung
Unsere Kurse werden unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder derWohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Alle Teilnehmer bis 54 Jahre erhalten 30% Förderung.
Alle Teilnehmer ab 55 Jahre (mit Nachweis des Geburtsdatums! Bitte Kopie von Personalausweis beifügen.) erhalten 70 % Förderung.