Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
Inhalt
Sachkundeschulung nach neuem Recht
Themenschwerpunkte
Theorie:
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Einleitung
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften – gesetzliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
- Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a)
- Rückgewinnung von Kältemittel
- Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie
Praxis:
- Umgang mit einem Kältemittel-Container
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z.B. Rückgewinnung von R134a
- Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
Neue Klimaschulungen 2009
EU-Vorgaben werden umgesetzt
Seit dem 1. August 2009 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. Der neue Sachkundenachweis musste für alle Kfz-Betriebe spätestens ab dem 04. Juli 2010 vorliegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf. Die TAK, als Akademie des ZDK, ist berechtigt, diese Sachkunde nach dem VDA/VDIK/ZDK-Konzept zu vermitteln und zu bescheinigen.
In diesem Kompakt-Seminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z.B. an einer Kfz-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug durchgespielt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden sowohl die neuen Verordnungen/Richtlinie auf europäischer Ebene als auch die Abfallgesetzgebung in Deutschland.
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen. Der Lehrgang findet in Kooperation mit der TAK, der Kfz-Innung RNO und der Zentralgewerbeschule Buchen statt und endet mit einem Abschlusstest.
Gebühren
Die aktuelle Kursgebühr für die Klimaanlagen-Lehrgänge beträgt:
- für Mitgliedsbetriebe 190,00 Euro zzgl. MwSt. und
- für Nichtmitglieder 220,00 Euro zzgl. MwSt.
Sollte ein Termin abgesagt werden, müssen wir eine Stornierungsgebühr in Rechnung stellen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Stornierungsgebühr an.
Förderung
Unsere Kurse werden unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Zielgruppe sind Beschäftigte, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Alle Teilnehmer bis 50 Jahre erhalten 30% Förderung.
Alle Teilnehmer über 50 Jahre (Mit Nachweis des Geburtsdatums! Bitte Kopie von Personalausweis beifügen.) erhalten 50 % Förderung.